FORD STARTET MIT COVID-19 IMPFAKTION SEINER BELEGSCHAFT
08.06.2021

FORD STARTET MIT COVID-19 IMPFAKTION SEINER BELEGSCHAFT

Ford hat mit den Impfungen seiner Belegschaft gegen das SARS-CoV-2-Virus begonnen. Nachdem am Vortag 960 Dosen Impfstoff geliefert wurden, konnten die Vorbereitungen in den betriebseigenen Impfstraßen am Kölner und Saarlouiser Standort endlich wie geplant abgeschlossen werden.

Pünktlich zu Arbeitsbeginn trafen am Dienstag, 8. Juni, die ersten Impfwilligen in den eigens eingerichteten Ford Corona-Impfzentren in Köln und Saarlouis ein und ließen sich nach einer ärztlichen Aufklärung impfen.

Zunächst werden Impfangebote an diejenigen innerhalb der Belegschaft gemacht, die ihre Tätigkeit vor Ort auf dem Werkgelände ausüben müssen und nicht vom Home Office aus arbeiten können. Die Impfungen bei Ford sind eine weitere Schutzmaßnahme des Automobilherstellers zur Minderung des Infektionsrisikos der Beschäftigten vor Sars-CoV-2 Infektionen.

Für die erste Woche sind in Köln 710 Impftermine vergeben, in Saarlouis 250. Der Automobilhersteller hofft, die Anzahl der wöchentlichen Impfungen deutlich aufstocken zu können, sobald mehr Impfstoff lieferbar ist. Schließlich summiert sich die gesamte Ford Belegschaft in Deutschland auf mehr als 20.000 Beschäftigte.

Das strenge Sicherheitsprotokoll bei Ford behält bis auf weiteres seine Gültigkeit. Alle Beschäftigten, die ihrer beruflichen Tätigkeit von zu Hause aus nachgehen können, arbeiten weiterhin von zu Hause. Auf dem Werkgelände sind nur die nötigsten Beschäftigten, Zulieferer und Besucher zugelassen, nachdem alle eine strenge Einlass-Kontrolle unter anderem mit Temperaturmessung durchlaufen haben. Darüber hinaus ist die gesamte Belegschaft aufgerufen, sich mehrmals pro Woche testen zu lassen. Dazu hat Ford in Köln beispielsweise dem Anbieter „Mein Corona Schnelltest“ Räumlichkeiten unmittelbar am Werkgelände überlassen, damit die Belegschaft sich ohne lange Wegezeiten vor oder nach der Arbeit auf Covid-19 testen lassen kann.

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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